Vergleich zwischen Pfalzgraf Christian von Zweibrücken und Dr. Gottfried Stößer, wonach letzterer solange im Besitz und Genuß der Hugwart'schen Güter zu Diersheim verbleiben soll, bis der rückständige Kaufschilling samt Zinsen völlig entrichtet ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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