In den Streitigkeiten ("differences") zwischen den Dörfern Billafingen und Selfingen wegen des "Zutriebs mit Ross, Vieh und Schweinen" entscheiden gütlich die Gerichtsherren Wolf Philipp Reichlin von Meldegg zu Maisenburg und Niedergundelfingen für Billafingen und Johann von Freyburg und Joachim Ronbühel, oberster Zunftmeister, beide des Rats zu Überlingen und des Heiliggeistsspitals daselbst verordnete Pfleger, für Selfingen. Es werden 17 neue Weidmarken gesetzt, weil die alten teilweise zu Grund gegangen sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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