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Bingen: Papst Sixtus IV. erteilt zu Gunsten der St. Christophskapelle in curia Renenerhoeff = Raventziersburger Hof opidi Pingwensis, Mainzer Diöz...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.9 Bingen
1474 Mai 26
Bingen, Stift
Original - Pergament, Bulle an rot - gelber Schnur, Unterschrift auf Umbug: F. de Suno
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. Rome apud sanctum petrum anno .... millesimo quadringentesimo septuagesimo quarto, septimo Kal. Junii, pontificatus nostri anno tertio
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bingen: Papst Sixtus IV. erteilt zu Gunsten der St. Christophskapelle in curia Renenerhoeff = Raventziersburger Hof opidi Pingwensis, Mainzer Diözese, deren Rektor der Kleriker Johannes Dorkemer ist, einen Ablass von fünf Jahren und fünf Quadragenen allen, die nach reumütiger Beichte die Kapelle an den Festtagen des Herrn und des hl. Johnnes des Täufers besuchen. Spenden zum Besten der Kapelle sind erwünscht. 'Licet in decimis'.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.