Erzbischof Salentin von Köln verschreibt dem Konvent St. Achatius zu Köln gegen ein Darlehn von 400 Goldgulden eine Erbrente von 20 Gulden aus dem Zoll zu Bonn. Mit den Siegeln des Erzbischofs und Domkapitels

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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