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Brief des Grafen Hermann von Neuenahr an Goswin von Raesfeld zu Eyll. Auf Ersuchen des Bürgers von Moers Derich Gedt habe er vor kurzem an die Ehefrau des Raesfeld wegen des Zu­schlags des Lehngutes geschrieben, den Gedt an seinen Untertanen von Hulsen zu Duisburg gezahlt habe. Er habe keine Antwort erhalten. Da der Bürger ihn laufend in der Sache anspreche, möge er dem Boten mitteilen, ob er zu einem gütlichen Verhör vor ihm erscheinen werde. 1548 Juli 10. Moers

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