Werden. -Johann Melchior Stumph bekundet, dass Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm ihn zu Behuf der Florentina Reichsfreifräulein von Steinen, Kanonisse zu Schwarzrheindorf, mit dem Lehngut Tybushof oder Schwertzgut bei Uerdingen zu Hohenbudberg, das von dem Freiherrn und General von Bernsau herrührt, zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Beauftragten Johann Martin Schmitz, Lehnrichter und Appellations-Kommissar des Abts, im Beisein von Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Appellationskommisar und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Beauftragten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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