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Kurfürst Ferdinand von Bayern als Bischof von Münster und das Domkapitel Münster bezeugen, dass sie dem Arnold Catemann, Vikar der Domkirche zu Münster und Emonitor des Provisionalamts des Domkapitels, dessen Sukzessoren und Nachfolgern oder dem Inhaber dieser Verschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 120 Reichstaler, zahlbar in termino Purificationis Beatae Mariae virginis Lichtmeß, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 2.000 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand (Mühle zu Warendorf, Bispinck zu Nordwalde, Hobbelt und Steinhorst im Kirchspiel Ascheberg), zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller. in profesto Purificationis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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