Ritter Eberwin Vogt (Voyt?) von Garbenheim bekundet seinen Schiedspruch in dem Streit zwischen dem Grafen Gerhard von Diez und Hartrad von Merenberg über das Gericht Neunkirchen, in dem die hohe Gerichtsbarkeit dem Grafen und seinem Stuhlgericht zu Winnen [Winden in sedibus], die übrige aber Hartrad von Merenberg zugesprochen wird. Ferner entscheidet er, daß die Fischerei zwischen Hehinwach und Hausen (bei Ellar) dem Merenberger gehören soll.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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