Rentverschreibung der Stadt Münster für Johann Drudenius, Fürstlich münsterischer Proviant-Kommissar, über 500 Reichstaler, ausgestellt von Hermann Loismann und Bernhard Rottendorff.
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A-RatsA, A IX Nr. 458
A-RatsA Ratsarchiv (bis 1802)
Ratsarchiv (bis 1802) >> 09 Stadtschulden (A IX)
3. April 1650
Enthält: Orig. Darunter: 1) 1702 Dezember 18 B. Koerdinck, Ehevogt der A.E. Simers, und Christoph Bernhard Hane für sich und die Erben des Dr. Suermann bescheinigen als Erben der Witwe Licentiat Meiners die Ablösung. 2) 165/ Dezember 9 Johann Richters bekundet, dass das verliehene Kapital seiner Schwiegermutter Licentiat Meinertz ursprünglich gehöre, diese aber dem Dr. Oesthoff ihre Forderung an Junker Schele zu Welbergen übertragen habe. Beilage: 1656 Juli 2 J. Drudenius überträgt die Rentverschreibung der Witwe Licentiat Meinertz, Magdalena von Buren.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:25 MEZ