Herzog Albrecht [V.] von Bayern bewilligt dem Kloster Metten, dass es zur Aufbringung eines Kapitals von 550 Gulden den Zehnten von zwei Gütern einer Sölde und etlichen Äckern zu Otzing und Pielweichs auf Leibrecht vergeben kann, wovon dem Herzog die von ihm bestimmte Anlage bezahlt werden soll.;. S: Herzog Albrecht [V.] von Bayern