Bischof Friedrich von Kammin bestätigt die Urkunde seines Vorgängers von 1319 März 31, die ihrerseits die vorausgehenden Urkunden von 1303 Februar 01 und 1281 Juni 25 vidimiert, hinsichtlich des Patronatsrechts des Nonnenklosters in Boitzenburg über Hessenhagen, Klaushagen, Krewitz und Hardenbeck, denen er das über Wittstock und Herzleben hinzufügt. Auch soll der Propst oder Provisor des Klosters gleichzeitig die Parochie Boitzenburg inne haben dürfen. anno domini Millesimo Trecentesimo Tricesimoquinto, quarto nonas Maij, pontificatus nostri anno quinto;. Zwet. Siegel mit Sekret (beide stark beschädigt) an grün-roten Seidenfäden

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