Lucas Klute und Joh. Hense, Münster, als Erben und Exekutoren des + Joh. Plate, Kan. an St. Martini, Münster, Bekl. gegen die Erben des Kaufmanns Gerh. Schepmann, Münster, nämlich Gerh. Heerde für seine Ehefr. Kath. Schepmann und Joh. Voß für seine Ehefr. Ursula Schepmann, Kl. Der + Gerh. Schepmann hatte vor dem Offizial zu Münster eine Forderung gegen einen Eigenhörigen des Stifts St. Martini eingeklagt, für den der + Kan. Plate interveniert hatte, der jedoch rechtskräftig verurteilt worden war. Diese Forderung klagen die Kl. nunmehr gegen seine Erben und Exekutoren ein. 1. Stadtger. Münster 1635. 2. RKG 1638. Mit Beiakten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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