Auf Befehl des Ebfs Hermann von Köln schließen unter Vermittlung der Vettern Goddart und Gerdt von Meschede und des Marsberger Bürgermeisters Thomas von Thuelen Propst und Stift Marsberg mit den Bauern von Twisne (Zwissene), Bürgern der alten Stadt Marsberg, um den lange Zeit strittigen Zehnten in der Twisner Mark in Bezug auf Höfe, Hufen, Weiden, Äcker, Rottzehnten, Waldemei, Wiesen, Fischerei, Schweinemast, Bau- und Brennholz etc. folgenden Vetrag [Nur im Auszug vorhanden]: Das Stift soll die in der Mark gelegenen Gewässer und Fischereien erhalten, während die Bauern kein Bau- und Brennholz in der Mark hauen und wegführen dürfen. Benötigen sie welches, sollen sie das Stift um Erlaubnis bitten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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