Philipp Wilhelm, Pfalzgraf von Neuburg einigt sich mit den momentan in Köln versammelten jülich-bergischen Landständen, damit diese sich beim Kaiser zur Aussetzung eines jährlichen Unterhalts aus den Kammergefällen beider Lande verwenden. Im Gegenzug wird die Wahrung der ständischen Privilegien zugesichert, wie insbesondere die Teilhabe der Stände an allen wichtigen politischen Entscheidungen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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