Der Ritter Johannes, Präfekt der Burg Padberg (Patberg), bekundet, daß vor ihm als dem Lehnsherren der nachgenannten Güter der Knappe Hermann Kerl, sein Vasall, seinem Bruder Heinrich Kerl, dem zu den hl. Weihen gelangten Kleriker, seinen Hof in Herhagen für 24 Mark Pfennige, von denen vier Pfennige einen guten alten Tournosen ausmachen, verpfändet hat. Wenn Hermann den Hof nicht in den nächsten vier Jahren wiederkauft, so darf ihn Heinrich veräußern. Siegelankündigung des Ritters Johannes und des Hermann. Datum 1346 März 26 (dominica Letare)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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