Wolf Ludwig Vetter, Schultheiß von Stab und Pflege Bischofsheim, und zwei genannte Gerichtsschöffen beurkunden, daß Hans Flöß, Bürger zu Freistett, und seine Ehefrau Catharina dem Daniel Kober, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für die Kirchenschaffnei 12 Schillinge 6 Pfennige jährlichen Zinses von 12 Pfund 10 Schillinge Hauptgut unter Verpfändung eines beschriebenen Gutes verkauft haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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