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Heinrich, Abt von Altenkamp (abbas monasterii Campensis), bestätigt während einer Visitation in seinem Tochterkloster Volkenroda (Volkolder[ode]), dass der Abt Heinrich von Volkenroda einen Zins von drei Pfund und vier Schilling Mühlhäuser Pfennigen und den Zins von der Vermietung der dort befindlichen Lauben{1} (censum hospitalis de locatione lobiorum ibidem existentium) mit Zustimmung des Konvents an den Pitanzmeister (pitantiarius) und den Bäcker (furnarius) des Klosters übergeben hat. Dafür sollen der Pitanzmeister mit dem erstgenannten Zins in der Fastenzeit (Quadragesime tempore) und der Bäcker mit dem letztgenannten Zins im Advent die Konventsmitglieder täglich mit Hering (allec) verpflegen. – Siegel des Ausstellers sowie des Abts und des Konvents von Volkenroda angekündigt. 1 Bei der Vermietung der Lauben besteht möglicherweise ein Zusammenhang mit dem 1350 März 20 durch König Karl IV. an das Kloster Volkenroda verliehenen Jahrmarkt (vgl. MGH, Constitutiones, Bd. 10, Nr. 73).

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Sächsisches Staatsarchiv
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