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Hermann Hoveken und Frau Neil machen bekannt, daß sie gegen einen jährlichen Erbzins von dem Propst Guntram von Grafschaft und dem Kapitel von Werden ein vier Fuß breites Stück Land erhalten haben an ihrem Hof then Selden entlang der obersten Mauer, die um den Hof geht bis zu der Mauer, die zwichen dem Kirchhof und dem Seidener Hof liegt. Die Käufer dürfen ihren Tropfenfall auf das genannte Stück Land leiten Sie haben weiter gekauft ein Plätzchen an dem Ende hinter der Hofesmauer, das sie nun bebauen können. Andererseits gestatten sie den Verkäufern, einen Abort (heimelicheid) an die Mauer zu hängen oberhalb der Beke. Die Käufer können einen Abort an die andere Seite der Mauer stellen. Sie sollen deswegen jährlich zum 11. November an die Propstei Werden zwölf zu Werden gängige Pfennige bezahlen aus ihrem Haus und Erbe vor dem Kirchhof. - Es siegeln der Aussteller und die Stadt Werden. - Datum ... die b. Gregorii pape.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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