Kirchensteuern, Kultussteuern der jüdischen Kultusvereinigungen: Allgemeines
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Bü 131
Zugang 1996/069 P 39
S 2270 A
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten
Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten >> 4. Steuern (S) >> 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) >> 4.2.2 Kirchensteuern, Kultussteuern der jüdischen Kultusvereinigungen (Az.: S 2270 A)
1937-1942
Enthält v.a.:
Behandlung der Lohnsteuerbelege 1936 für die Zwecke der Kirchensteuer 1937 und der Bürgersteuer 1938; evangelische und katholische Kirchensteuer 1937 bis 1942 in Württemberg; Verlust der Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Israelitischen Religionsgemeinschaften am 31. März 1938, dadurch bedingte Abschaffung des Einzugs der Kultussteuern der jüdischen Kultusvereinigungen durch die Finanzämter; Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Rottenburg Jg. 1940 Bd. 17 Nr. 10 vom 15. Mai, mit einer Abhandlung über die Kirchensteuer 1940; Amtsblatt der evangelischen Landeskirche in Württemberg. Hg. vom Evangelischen Oberkirchenrat in Stuttgart Jg. 1940 Bd. 29 Nr. 26 vom 10. Mai, u.a. mit der neuen Fassung des landeskirchlichen Haushaltsplans und der Gesetzesbestimmungen für die Landeskirchensteuer 1940; Berechnung der katholischen Kirchensteuer 1940 in Württemberg bei Fällen nach § 25 EStDB 1939; Kirchensteuer der aus dem Gebiet Saarpfalz Rückgeführten für 1939; Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Rottenburg Jg. 1941 Bd. 17 Nr. 16 vom 15. Oktober, mit einer Abhandlung über die Kirchensteuer 1941; Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Rottenburg Jg. 1942 Bd. 17 Nr. 12 vom 22. Juli, mit einer Abhandlung über die Kirchensteuer 1942
Behandlung der Lohnsteuerbelege 1936 für die Zwecke der Kirchensteuer 1937 und der Bürgersteuer 1938; evangelische und katholische Kirchensteuer 1937 bis 1942 in Württemberg; Verlust der Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Israelitischen Religionsgemeinschaften am 31. März 1938, dadurch bedingte Abschaffung des Einzugs der Kultussteuern der jüdischen Kultusvereinigungen durch die Finanzämter; Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Rottenburg Jg. 1940 Bd. 17 Nr. 10 vom 15. Mai, mit einer Abhandlung über die Kirchensteuer 1940; Amtsblatt der evangelischen Landeskirche in Württemberg. Hg. vom Evangelischen Oberkirchenrat in Stuttgart Jg. 1940 Bd. 29 Nr. 26 vom 10. Mai, u.a. mit der neuen Fassung des landeskirchlichen Haushaltsplans und der Gesetzesbestimmungen für die Landeskirchensteuer 1940; Berechnung der katholischen Kirchensteuer 1940 in Württemberg bei Fällen nach § 25 EStDB 1939; Kirchensteuer der aus dem Gebiet Saarpfalz Rückgeführten für 1939; Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Rottenburg Jg. 1941 Bd. 17 Nr. 16 vom 15. Oktober, mit einer Abhandlung über die Kirchensteuer 1941; Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Rottenburg Jg. 1942 Bd. 17 Nr. 12 vom 22. Juli, mit einer Abhandlung über die Kirchensteuer 1942
1 Bü (0,5 cm)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:41 MEZ
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- Finanzämter (Tektonik)
- Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten (Bestand)
- 4. Steuern (S) (Gliederung)
- 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) (Gliederung)
- 4.2.2 Kirchensteuern, Kultussteuern der jüdischen Kultusvereinigungen (Az.: S 2270 A) (Gliederung)