Entscheid des Propsts Erpho von Gemmingen von St. Guido in Speyer zwischen dem Abt und Konvent von Maulbronn einer- und dem Landkapitel in Pforzheim andererseits über die Kapitelrechte an der dem Kloster inkorporierten Kirche in Niederhofen, worauf der Abt und Konvent dem Kapitel ein für allemal 25 Goldgulden zu bezahlen haben.