Schultheiß und Schöffen des Stadtgerichts Jülich bekunden, dass vor ihnen Martin Garzi und Margreth von Leou, Eheleute, erklärt haben, dass sie an einen Bürger und Eingesessenen der Stadt Emmerich mit Namen Hermann Schmitt einige Güter verkauft haben, der den Kaufpreis noch nicht völlig bezahlt hat. Weil sie wegen der gefährlichen Zeiten sich nicht selbst nach Emmerich begeben wollen, bevollmächtigen sie hiermit ihren Schwager bzw. Bruder Paulus Leou, Bürger zu Emmerich, das restliche Geld einzufordern, zu empfangen, darüber zu quittieren und im Fall der Nichtzahlung alle notwendigen Schritte gemäß Ortsbrauch und Recht zu unternehmen und erforderlichenfalls einen andern zu substituieren. Sie werden alle Handlungen des Bevollmächtigten gutheißen und ihn schadlos halten, unter Pfandsetzung aller ihrer Güter. - Ankündigung des aufgedrückten Schöffensekretsiegels ad causas. ... geschehen zu Gulich 1645 den dritten tagh monatz Martii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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