Es wird bekundet, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz mit seinen Räten die Irrung zwischen Hans von Talheim und Jakob von Windeck um einen Vertrag verhört hat und diese beiden dem Rechtsgang vor dem Hofgericht zu Invocavit [20.02.1491] unter Appellationsverzicht zugestimmt haben. Hans und Jakob erhalten einen gleichlautenden Teil dieser als Chirograph gefertigten Vereinbarung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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