Streit des Bergamtes Scheibenberg mit Hohenstein mit der Gemeinde Wüstenbrand wegen deren Nutzung der für die dortigen Bergwerke angelegten vier Teiche mit allem Zubehör für die Fischerei u.ä. gemäß kurfürstlicher Privilegierung von 1618 vorbehaltlich der Bedürfnisse des regionalen Bergbaus, entstanden infolge der beabsichtigten Wiederaufnahme des Bergbaus, und Streit wegen des Anspruchs der Bergbeamten auf Beteiligung am Fischereiertrag