Vertrag zwischen Markgraf Friedrich zu Brandenburg, dem Propst zu Würzburg und Propst zu Wülzburg an einem - dann Bernhard Schwarz, gewesenen Profess-Konventualen zu Wülzburg am andern Teil über jenes Schwarzens im Stift Wülzburg gehabte Präbende und an den Zehendhof, auch einen vor dem Ellinger Tor zu Weißenburg gelegenen Garten, dann etlichen Leibgeding halben auf den Kasten Wülzburg, machende Ansprüche.

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Staatsarchiv Nürnberg