Berufungssache der Gebrüder Johan und Henrich Bocholtz, Beklagte ./. Christoffer Leve, Kläger wegen einer Darlehensforderung, die der Kläger von seinem Schwiegervater Johan Heselman geerbt hat. In der Schuldurkunde ist als Schuldner Schulte Johan zum Brocke genannt. Die Beklagten bestreiten, dass dieser ihr Vater gewesen sei, wenn er auch eine Zeitlang den Schultenhof zum Brocke gepachtet gehabt habe. Als Beweismittel werden die Anlagen vorgelegt.