Vergleich der Gebrüder Berndt, Frans, Johan, Arndt und Gerlich vom Kerßenbrock, wonach Arnd das Haus Barntorppe mit allem Zubehör und etlicher erblicher Länderei für 8 Jahre erhalten soll (die Helden, auf der Lobrede, Eichelbeke, Kalverdaell, auf dem Fosloe, Elckenberch mit dem halben Zehnten zu Hemelincktorpe und Sevinckhusenn). Die anderen 4 Gebrüder und ihre Schwester gebrauchen die anderen Besitzungen. Arndt soll die Leute in Barntorppe nicht mehr beschweren und ihnen die Grashude nicht verweigern sowie die Feuerung. Er soll die Häuser, Gebäude und Felder in gutem Stand halten und nach 8 Jahren das Haus Barntorppe mit den Erbgütern den anderen Gebrüdern wieder übergeben. Für je 1 Molt Saatroggen, Weizen, Rübsamen, Erbsen, Wicken sollte bei Übernahme 4 Gulden, für 1 Molt Saathafer 2 Gulden bezahlt werden. Arndt soll dem Landesherrn, die anderen Gebrüder sollen den anderen Lehnsherrn Dienste leisten. D. 1530, am dynxstage in den hilligen Ostern.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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