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Abts Antonius von Werden behandigt die Konventualinnen Grietken up der Gaten und Irmken Klochtmans zu Hüls zum Behuf ihres Konvents mit je einer Hand am Hof tem Haighe im Kirchspiel Neukirchen (Nyerkirken) im Land Moers, unter Verpflichtung derselben zu den gewöhnlichen Jahreszinsen und mit der Maßgabe, dass nach Absterben der letzten Hand die Neubehandigung mit 10 Goldgulden Gewinngeld nachgesucht werden soll. Deutsche Urkunde

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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