Franz [Weinhard], Bischof von Lydda, Generalvikar von Albrecht Sigismund [Herzog von Bayern], Bischof von Regensburg und Freising etc., erteilt dem Lic. theol. Johann Württemberger die Vollmacht von den bischöfl. Reservatfällen zu absolvieren für die Dauer von sechs Jahren. S: Vikariatssiegel der Regensburger Kirche

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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