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Anselm Langen, Abt des Klosters Liesborn, erteilt am 14. Dezember 1692 seinen Konsens, dass er auf Bitten des Tonißen Hamelbeck zugestimmt habe, dass dieser beim Johann Baumann, essenscher Amtmann, zum Besten und Nutzen des Hamelbecks Erbes 10 Reichstaler geliehen und empfangen habe, um damit Kontribution zu bezahlen. Die fälligen Zinsen sind bis zur Loskündigung des Kapitals jährlich zu Michaelis an Amtmann Johann Baumann abzuführen. Als Unterpfand wird Hamelbecks Hab und Gut genannt. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers. Vermerk im Namen der Witwe Baumann aus Liesborn vom 5. Januar 1702 über die Zedierung des Kapitals

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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