Vertrag zwischen Graf Albrecht Ernst [I.] von Oettingen und Johann Adolf Lösch Freiherr von und zu Hilkertshausen, Lkt Fr, über die Übernahme der bisher dem DOH Oettingen auferlegten Unterhaltspflicht von Kantor, Organist, 12 Schulknaben, eines Marstallers und zweier reisiger Pferde zu Oettingen durch den Grafen gegen den Verzicht des DO auf Obligationen in Höhe von 21 000 fl, 1662 Apr. 23/Mai 2.