Der Mainzer Erzbischof Gerlach befreit kraft der ihm vom Papst erteilten Vollmacht Dekan, Kapitel und Klerus des Stifts Aschaffenburg von Amtsenthebung, Exkommunikation und Interdikt. Die Kirchenstrafen hatten sie sich durch Zuwiderhandlungen gegen die vom apostolischen Stuhl gegen den verstorbenen Ludwig den Bayern geführten Prozesse zugezogen. Die Befreiung erfolgt, nachdem die Kanoniker Walter von Hersfeld (Hersfeldia) und Goswin von Mundenheim (Munden) als Vertreter des Stifts vor Zeugen die üblichen Eide geleistet haben.

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg