Friedrich August […] Herzog zu Nassau […] und Friedrich Wilhelm […] Fürst zu Nassau […] Nachdem Wir beschlossen haben, die zum activen Militärdienst untauglich gewordenen und deshalb in Pensionsstand versetzten Militärindividuen so viel als möglich zu begünstigen und sie auch ferner dem Staate nützlich zu machen [...] so befehlen Wir andurch, daß bey Besetzung aller Amts- Renthereydiener- Executanten- Chaussée-Aufseher [...] keine andere Subjecte als gediente und in den Real- oder Halbinvaliden-Stand versetzte Soldaten [...] von den einschlagenden Behörden angestellt werden sollen. Biebrich den 7ten und Weilburg den 9ten Jenner 1808.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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