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Kaiser Maximilian I. bestätigt auf Bitten des Pfalzgrafen und Kurfürsten Ludwig das pfälzische Wildfangrecht, nach dem Bastarde und Fremde im Territorium zu pfälzischen Leibeigenen werden; wenn Bastarde und Kinderlose ohne Testament sterben, fällt ihr Vermögen an die Herrschaft. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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