Abkommen mit NSW-Ländern
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BArch DK 5/12
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BArch DK 5 Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft
Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft >> DK 5 Min. für Umweltschutz und Wasserwirtschaft >> Umweltschutz >> Allgemeines >> Internationale Zusammenarbeit >> Westliche Länder und Entwicklungsländer (A - Z)
1969-1978
Enthält u.a.:
Übereinkommen von Bonn zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Nordsee vom 30.10.1969
Konvention von Oslo über die Verhinderung der Verschmutzung des Meeres durch die Entladung von Abfällen von Schiffen und Flugzeugen vom 15.2.1972
Beratung zum Erlass von Rechtsvorschriften zur Verwirklichung der Konvention vom 8. - 10.11.1976
Ergebnisse der 3. Tagung der Interimskommission vom 8. - 10.11.1976 in Finnland
Übereinkommen von Bonn zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Nordsee vom 30.10.1969
Konvention von Oslo über die Verhinderung der Verschmutzung des Meeres durch die Entladung von Abfällen von Schiffen und Flugzeugen vom 15.2.1972
Beratung zum Erlass von Rechtsvorschriften zur Verwirklichung der Konvention vom 8. - 10.11.1976
Ergebnisse der 3. Tagung der Interimskommission vom 8. - 10.11.1976 in Finnland
Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (MUW), 1955-1990
Aktenführende Organisationseinheit: Abt. Internat. Zusammenarbeit
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
25.08.2029, 08:28 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Deutsche Demokratische Republik mit sowjetischer Besatzungszone (1945-1990) (Tektonik)
- Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Umweltschutz (Tektonik)
- Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (Bestand)
- DK 5 Min. für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (Gliederung)
- Umweltschutz (Gliederung)
- Allgemeines (Gliederung)
- Internationale Zusammenarbeit (Gliederung)
- Westliche Länder und Entwicklungsländer (A - Z) (Gliederung)