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Klage des Johan Einhaus jr., wohnhaft auf der Salzstraße zwischen Berndt Bock und Henrich Deitmaring ./. Johan Stoltenkamp. Kläger ist der Schwestersohn der Witwe Johan Georgii (Jürgens), geb. Else Halterman (von Halteren) und deren Erbe. Er verlangt vom Beklagten Einräumung des Besitzes des zum Nachlass gehörigen fürstlichen Lehnsguts genannt der Wall oder Judenkirchhof zwischen Liebfrauen- und Bischopings-Tor, (auch bezeichnet als der Wall zwischen dem neuen Werk oder Judenfriedhof und dem Liebfrauentor). Der Beklagte wendet ein, die Erblasserin, seine Schwägerin, habe ihm das Gut überlassen wegen eines Darlehens und gewährten Unterhalts.

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Stadtarchiv Münster
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