Hauptvertrag zwischen Tobis und Eastman Kodak über den Rückerwerb der von Warner Bros. Pictures an Eastman Kodak veräußerten Tobisrechte vom 11. Juli 1934, Neuordnung des Vertragsverhältnisses zwischen Tobis und Warner Bros. Pictures, Vertrag vom
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BArch R 109-I/324
BArch R 109-I Universum Film AG
Universum Film AG >> R 109 I Universum Film AG >> Tobis Tonbild-Syndikat AG (seit 1943: Tobis Tonbild-Syndikat GmbH) >> Verträge und Urkunden
1934-1938
Akte
deutsch
11. Juli 1934; Verpflichtung von Tobis gegen der Kodak-AG, Berlin, mindestens 80 % des Rohfilmbedarfs von Tobis und ihren Tochtergesellschaften von Kodak zu beziehen (Vertrag vom 11. Juli 1934); Sicherung der von Tobis an Eastman geschuldeten 2 Mio RM; Vereinbarung der Internationalen Tobis Maatschappij, Amsterdam, mit Warner Bros. Pictures vom 6. Juli 1937 über den Erwerb und die Vergabe von Lizenzen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 13:00 MESZ
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