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Schultheiß und Rat zu Offenburg entscheiden in der Klagesache des Hans Hartung, dem Schneider zu Offenburg, als Vormund der Kinder des verstorbenen Lodenhansen, gegen Hans Pfister, Pfortner zu Offenburg und dessen Sohn Ludwig Pfister, Schlosser, zu Recht, dass die Beklagten schuldig sein sollen, die auf einer Bünde zu Lohe bei Oberkirch ruhenden, seit 6 Jahren versessenen Zinsen im Betrag von 4 Schilling und 2 Pfennigen, sowie 3 Kappen jährlich zu ersetzen und den Zins künftig regelmäßig zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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