Das Amts-Mandat, dass, sobald man einen Acker sammeln wolle, sogleich die Ochsenfurten annoch in währender andauernden Sammlung, dreinhüten und den Zehntgarben nicht geringen Schaden zufügen; dass niemand Flachs vom Feld nehmen soll, bevor der Zehnt daran gegeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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