Die Gemeindevorsteher ? (Haimburgenn) und die ganze Gemeinde Althausen (gemain zu Althausenn) beurkunen, daß in der Gemeinde Althausen, die wie bisher unter dem Schirm des Amts zu Neuhaus (Neuhenhaus) des Herrn Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Orens in deutschen und in welschen Landen, steht und die bislang kein eigenes Gericht hatte, da für die Gemeinde Althausen bisher das Gericht der Vogtei zu Markelsheim (Margkelsheim) zuständig war, ein eigenständiges Gericht eingerichtet wird und beurkunden die Ordnung des Gerichts zu Althausen, die unter anderem festlegt, daß bei den vierteljährlich stattfindenden Gerichtstagen Amtsleute aus Neuhaus anwesend sein Sollen und daß auch weiterhin das Gericht zu Markelsheim und der Erzbischof zu Mainz (Maintz) als übergeordnete Instanzen in ihren Rechten nicht eingeschränkt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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