Müller Melchior Renken Goldenstein und seine Ehefrau zu Norden gegen Warner Remmers zu Wolde und Friedrich Ulrichs ebenda als Vormünder der Kinder des Vogtes Hermann Hinrichs Reuter - Kauf der anderen ehemals dem Vogt gehörenden Hälfte der von dem Müller betriebenen Westgaster Mühle aufgrund Näherrechts, 1. Instanz (Amt Norden), 2., 3. Instanz, 1 Band Bandnummer: 1 Datierung: 1741 - 1745

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Niedersächsisches Landesarchiv
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