Graf Arnold zu Bentheim, Tecklenburg, Steinfurt und Limburg, Herr zu Rheda und Wevelinckhoven, Erbvogt zu Cöllen, ermächtigt in einer Streitsache über die Aufteilung der Könninger Heide zu seiner und seines Lehenmannes Andreas Pape Vertretung bei einem auf kurfürstlichen Befehl auf den 6. Juli anberaumten Vergleichstage die ehrnfesten, hochgelehrten und ehrenhaften Friedrich von Twickelloe zu Henkell, Heinrich Pottgießer, der Rechten Dr., und Eberhardten Huck, seine resp. Räte, Drosten und Rentmeister zu Rheda.

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