Schiedsrichter vergleichen die Gräfin mit ihren Söhnen dahin, daß sie Mömpelgard, Pruntrut, Etobon, Granges, Clerval und Passavant lebenslang behalten, auf Wildberg und Bulach verzichten soll und die Grafen Vorkaufsrecht über ihre schwäbischen Besitzungen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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