Margaretha Hass, Witwe des Abts Georg von Herrenalb, wegen versuchter Veruntreuung von Klostereigentum zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre Bitte und die Fürbitte ihrer Freunde begnadigt und freigel., gelobt eidlich, alles, was von ihrem + Ehemann hinterlassen wurde und dem Kl. gehören könnte, anzuzeigen und auszuliefern, und schwört U. M. Hass wäre verpflichtet gewesen, das von ihrem Ehemann aus dem Kl. Herrenalb mitgenommene Geld und Silbergeschirr etc. nach seinem Ableben dem Kl. wieder zurückzugeben. Obwohl sie das ihr Zustehende und dazu noch vom jetzigen Abt Philipp von Herrenalb ein "Gesetz" Tischbecher mit einem hohen Becher sowie die Kleider und den Schmuck ihres Mannes erhalten hatte, schaffte sie einen Behälter mit einem namhaften Geldbetrag beiseite, um ihn sich anzueignen. Daraufhin erfolgte ihre Gefangennahme.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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