Anzeige der Salzb. Landschaft, dass die Äbtissin von Frauenchiemsee die geforderte Dominikalsteuer aufgrund eines Hofratsdekrets von 1674 über die Herrnsteuer wie bisher nicht vom Kloster, sondern von den Urbarsuntertanen zahlen lassen will. Den Pflegern aufgetragene diesbezügliche Befragung der Frauenchiemseer Untertanen in den Gerichten Teisendorf (zu Wimmern), Waging (zu Dieperting u. Pasee) und Tittmoning (zu Brünning, Einsiedl, Höhenstetten, Volkrading, Barmbichl, Ober- u. Niederbuch, Benetsham, Geiselfing etc.). Nach Abweisung der Äbtissin Zahlung der Steuer durch das Kloster.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv