Bartholomäus Grüner aus Öffingen, wegen strafbarer Handlungen im Turm zu Waiblingen gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft des verwirkten peinlichen Rechts entledigt und freigel., schwört U. und gelobt, Streitigkeiten gemäß der Appellationsordnung des Fürstentums nur vor den zuständigen inländischen Gerichten auszutragen. Er stellt sechs gen. Bürgen, die der Herrschaft Württemberg mit 100 fl verfallen sein sollen, wenn er diese Verschreibung brechen oder sich auf obrigkeitliche Mahnung nicht stellen würde.