Hans Feyhel, sesshaft zu Schanbach [Kr. Esslingen], zu Schorndorf gef., weil er im Jahr 1560 im Beckenhäu einen Spießhirsch geschossen und diesen verzehrt hatte, jedoch angesichts seiner Armut und kleinen Kinder, wie auch auf vielfältige Fürbitten seiner Freunde der Strafe überhoben und freigelassen mit der Auflage, der Landesherrschaft eine Geldstrafe von 20 lb h und seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, künftig dergleichen Handlungen und alles Waidwerk zu unterlassen, vielmehr auf den landesherrlichen Forst und das Wildgehege sein Augenmerk zu richten und alle ihm bekannt werdenden Wildfrevel dem Forstmeister oder Amtleuten unverzüglich anzuzeigen, nimmt diese Artikel an und schwört U.