König Lothar III. bestätigt dem Kloster Sankt Blasien das Priorat Ochsenhausen, unterwirft es in allem der Herrschaft des Abts von Sankt Blasien, bestimmt die Rechte des Vogts, genehmigt die von Abt Uto erlassene Regelung der Beziehungen zwischen dem Priorat und dem Mutterkloster und legt fest, dass auch die Priorate Berau, Weitenau, Bürgeln und Wislikofen dem Eigenkirchenrecht von Sankt Blasien unterliegen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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