Zwischen Heinrich, Abt, und Konvent des Zisterzienserklosters Heisterbach (Heysterbacen.), Klägern, und Dekan und Kapitel der Kirche St. Cassius zu Bonn, Beklagten, wurde vor Johann de Griiffe, Propst von St. Mariengraden zu Köln, Subdelegat des Abtes des Benediktinerklosters St. Pantaleon zu Köln, des vom Apostolischen Stuhl bestellten Richters und Konservators der dem Zisterzienserorden gewährten päpstlichen Rechte und Privilegien, über eine Jahrpension von 2 Maltern Weizen gestritten, die Dekan und Kapitel von den Mönchen forderten und die ihnen seit vielen Jahren rückständig sei, was die Mönche bestritten. Endlich wollten die Parteien sich gütlich einigen. Vor dem Propst bzw. Richter verzichteten Abt Heinrich sowie Dietrich de Walle, Syndikus und Prokurator des Dekans und Kapitels, auf die Fortführung des Verfahrens unter der Verabredung, dass der Abt und Konvent künftig die Pension am Tag der Apostel Philippus und Jakobus [1. Mai] entrichten sollen, wie es vor Beginn des Streites von jeher geschah. Die Parteien gelobten durch ihre Vertreter, diesen Vergleich gutzuheißen und einzuhalten. - Instrumentierungsersuchen der Parteien. - Zeugen: Magister Reymar von Brühl (Brule), Advokat an der Kölner Kurie, Hermann von Kempen gen. Vuylherinc, Priester, Vikar in St. Andreas zu Köln, und Peter von Zyfflich (Seflica), schriftkundiger Laie der Diözese Köln. ... in domo habitationis eiusdem [prepositi] sita infra emunitatem ecclesie sancti Andree Coloniensis 1374 indictione duodecima mensis Iunii Martis tertia decima ... Acta fuerunt hec ...

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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