Wessel von der Brüggeney gen. Hasenkamp zu Weitmar, Domherr zu Hildesheim, macht bekannt, daß Abt Konrad ihn und seinen Bruder Johann Hasenkamp mit dem Hof Weitmar im Kirchspiel Bochum und mit der Kollation der dortigen Kapelle, dem Holzgericht sowie der Herrlichkeit und Gerechtigkeit über die Weitmarer Mark zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat durch den Bürger von Hattingen Georg Steinhof huldigen lassen. Anwesend waren Dr. iur. Johann zum Putz, Syndikus des Abts, Gerhard Borcken, Bürgermeister in Werden, und Hermann Duden, Sekretär. - Es siegelt Johann zum Putz.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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