Patent des Kurfürsten von Brandenburg über seinen Schutz des Stifts Herford gegen Eingriffe der Stadt Herford desgl.: Bestrafung der Bürger wegen ihrer Exzesse, Prozeß vor dem Reichskammergericht, Wahrung der Rechte des Stifts in der Freiheit: eigenmächtige Entfernung von Brettern am Düsteiche